Notfallsanitäter

Das Rettungsassistentengesetz wurde am 01.01.2014 durch das Notfallsanitätergesetz abgelöst. Das neue Ausbildungsgesetz führt zur höchsten nichtärztlichen Qualifikation im Rettungsdienst, dem Notfallsanitäter.

Stellung innerhalb der Unternehmenshierarchie:

  • untersteht dem Wachleiter.

Aufgaben des Notfallsanitäters:

  • Durchführung von Rettungseinsätzen und Krankentransporten
  • Zuarbeits-Leistung zu allen Bereichen innerhalb seines Standortes

Befugnisse:

  • ist weisungsbefugt gegenüber Praktikanten und Auszubildenden
  • hat rettungsdienstliche Befugnisse im Rahmen des jeweils geltenden Rettungsdienstgesetzes des entsprechenden Bundeslandes.

Anforderungen:

  • Ausbildung zum Notfallsanitäter
  • Charakterliche und gesundheitliche Eignung
  • Gute Kommunikationsfähigkeit
  • Bereitschaft zu Fort- und Weiterbildung
  • Besitz des Führerscheins zur Personenbeförderung mit Krankenwagen
  • Besitz des Führerscheins Klasse C