Das Rettungsassistentengesetz wurde am 01.01.2014 durch das Notfallsanitätergesetz abgelöst. Das neue Ausbildungsgesetz führt zur höchsten nichtärztlichen Qualifikation im Rettungsdienst, dem Notfallsanitäter.
Stellung innerhalb der Unternehmenshierarchie:
- untersteht dem Wachleiter.
Aufgaben des Notfallsanitäters:
- Durchführung von Rettungseinsätzen und Krankentransporten
- Zuarbeits-Leistung zu allen Bereichen innerhalb seines Standortes
Befugnisse:
- ist weisungsbefugt gegenüber Praktikanten und Auszubildenden
- hat rettungsdienstliche Befugnisse im Rahmen des jeweils geltenden Rettungsdienstgesetzes des entsprechenden Bundeslandes.
Anforderungen:
- Ausbildung zum Notfallsanitäter
- Charakterliche und gesundheitliche Eignung
- Gute Kommunikationsfähigkeit
- Bereitschaft zu Fort- und Weiterbildung
- Besitz des Führerscheins zur Personenbeförderung mit Krankenwagen
- Besitz des Führerscheins Klasse C